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Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung, oder Sterbeversicherungkann bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres abgeschlossen werden. Im Versicherungsfall (Tod des Versicherungsnehmers) erhält die bezugsberechtigte Person die so genannte Todesfallsumme. Für den Fall, dass keine bezugsberechtigte Person im Versicherungsvertrag genannt ist, so erhalten die Erben die entsprechende Versicherungsleistung. Darüber hinaus kann auch vereinbart werden, dass – wenn der Versicherte bereits mit einem Bestattungsunternehmen über die Beerdigung eine Vereinbarung getroffen ist – der Versicherte auch das Bestattungsunternehmen direkt als Bezugsberechtigten einsetzen kann. Die Höhe der Beiträge bei einer Sterbegeldversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter. Das heißt je älter der Versicherungsnehmer ist, wenn er eine derartige Versicherung abschließt, desto höhere Beiträge hat er zu entrichten. Im Gegenzug: Je früher man vorsorgt, desto günstiger sind die Beiträge zu einer derartigen Versicherung. Schließt ein Versicherungsnehmer beispielsweise erst mit 75 Jahren eine Sterbegeldversicherung ab, so muss er nur bis zu einem Lebensalter von 85 Jahren in die Versicherung Beiträge einbezahlen. Ab dem 85. Lebensjahr besteht anschließend eine beitragsfreier Versicherungsschutz, egal welches Alter der Versicherungsnehmer erreicht. Schließt ein Versicherungsnehmer hingegen eine derartige Versicherung erst zwischen seinem 76. und 85. Lebensjahr ab, so muss er im Erlebensfall auch noch nach dem 85. Lebensjahr – lebenslang – Beiträge in diese Versicherung einzahlen. Derartige Versicherungen werden in der Regel von so genannten Begräbnisvereinen oder Bestattungsvereinen angeboten. Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich dabei um einen Kollektivvertrag. Derartige Versicherungen gab es bereits im Alten Rom. Damals schlossen sich nämlich ärmere Bevölkerungsschichten zusammen, um die für ihre Mitglieder aufwendigen und kostspieligen Bestattungszeremonien bezahlen zu können. Damals bereits wurde die erste Sterbekasse gegründet, die "collegia funeratica".

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